Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden im Druckwerk Printaktuell-Harz.
Beilagenauftrag ist der Vertrag über die kostenpflichtige Beilage einer bestimmten Anzahl Fremddruckwerke (Prospekte) eines Werbungstreibenden im Druckwerk Printaktuell-Harz.
Für die Annahme von Anzeigen und/oder Beilagen in bestimmten Ausgaben bzw. Erscheinungswochen ist ein gültiger Anzeigenauftrag bzw. eine entsprechende Beilagen-Buchung durch den Auftraggeber erforderlich.
Dem Auftraggeber obliegt es, Printaktuell-Harz von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung bzw. Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen, gegen Printaktuell-Harz erwachsen. Printaktuell-Harz ist nicht verpflichtet, Anzeigen und Beilagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Printaktuell-Harz behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen. Das gilt auch dann, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen seitens Printaktuell-Harz gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für Printaktuell-Harz unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Für die rechtzeitige Lieferung der Texte und Bilder für Advertorials sowie einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert Printaktuell-Harz Ersatz an. Ansichtsabzüge von Advertorials werden an den Auftraggeber zur Freigabe übermittelt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die zeitgerechte Freigabe. Sendet der Auftraggeber die Freigabe nicht zeitgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Printaktuell-Harz gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeige unverzüglich zu überprüfen. Der Verlag erkennt Ansprüche auf Minderung oder Wandelung nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der ersten Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist.
Printaktuell-Harz sendet dem Auftraggeber zwei Belegmuster mit der erschienenen Werbeschaltung.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigen oder unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Werden Beilagen in einer anderen als der gebuchten Ausgabe verteilt, leistet Printaktuell-Harz Schadensersatz bis zur Höhe der üblichen Herstellungskosten, falls die Verteilung für den Auftraggeber ohne Interesse war.
Im übrigen sind Schadenersatzansprüche bei Anzeigen- und Beilagenaufträgen aus Unmöglichkeit der Leistung als Verzug, aus positiver Verlagsverletzung aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, auch bei telefonischer Auftragserteilung, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Printaktuell-Harz, des gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Haftungen für Printaktuell-Harz sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen unverzüglich nach Erhalt von Rechnung oder Beleg geltend gemacht werden. Reklamationen aufgrund von Platzierungen der Anzeigen können nicht geltend gemacht werden. Es gibt nur Platzierungswünsche aber keine verbindlichen Platzierungszusagen. Farbliche Abweichungen können verfahrensbedingt auftreten und rechtfertigen keine Ersatzansprüche.
Mängelrügen haben unverzüglich und schriftlich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab dem Verteilturnus zu erfolgen. Um eine Überprüfung von Beilagen-Reklamation und Nachbesserung zu ermöglichen, haben diese genaue Angaben zum Tag, Ort, Straße, Hausnummer und Name des Reklamanten zu enthalten. Mängelrügen werden schnellstmöglich überprüft, um Mängel abzustellen. Bei nicht rechtzeitigen und nicht formgerechten Mängelrügen entfällt die diesbezügliche Gewährleistung. Sofern sich die Mängelrüge als unbegründet herausstellt, werden dem Auftraggeber die Kosten der Nachprüfung in Rechnung gestellt.
Neue Anzeigenpreise treten mit der Veröffentlichung eines neuen Tarifpreises bzw. der Aktualisierung der Mediadaten in Kraft. Für laufende Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten die vereinbarten Preise des Auftrages.
Der aus der Rechnung ersichtliche Betrag zuzüglich Mehrwertsteuer wird in der Regel 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung gelten Zinsen in Höhe von 9 % als vereinbart.
Printaktuell-Harz hat ein Rücktrittsrecht bei höherer Gewalt und bei nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen oder übermäßig erschweren. Dies ist beispielsweise bei Unwetter, Streik und sonstigen erheblichen und unverschuldeten Behinderungen der Fall. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzeigen oder Beilagen abzulehnen, wenn der Inhalt eines Werbemittels nicht mit den guten Sitten vereinbar ist, religiösen oder politischen Inhalt hat. Die Ablehnung hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen zu erfolgen.
Ein Rücktrittsrecht des Auftragnehmers ist ebenso für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung bei vereinbarter Vorkasse gegeben. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe von 20 % der Auftragsnettosumme zu verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
Ist der Auftragnehmer infolge einer Vertragsverletzung des Auftraggebers gezwungen, eine laufende Aktion abzubrechen, kann der Auftragnehmer die Zahlung des gesamten Auftragswertes als Schadensersatz verlangen. Der Auftragnehmer hat sich die ersparten Aufwendungen anrechnen zu lassen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
Storniert der Auftraggeber einen Beilagenauftrag, so hat dieser im Hinblick auf die angefallenen Vorhaltungskosten eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Nettoauftragswertes zu erstatten, soweit die Stornierung bis 14 Tage vor dem Verteilterminbeginn erfolgt und in Höhe von 25 % des Nettoauftragswertes, soweit die Stornierung binnen weniger als 14 Tagen vor dem Erscheinungstermin erfolgt.
Storniert der Auftraggeber einen Anzeigenauftrag so hat dieser im Hinblick auf die angefallenen Vorhaltungskosten eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Nettoauftragswertes zu erstatten, soweit die Stornierung binnen weniger als 14 Tagen vor dem Erscheinungstermin erfolgt.
Erfüllungsort ist der Sitz der Vertriebsgesellschaft.
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